Energieeffizient Bauen und Sanieren
Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus bzw. KfW-Effizienzgebäude werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) nicht mehr gefördert. Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäude werden nicht mehr gefördert, wenn ein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) eingebaut wird. Die Änderungen gelten für wohnwirtschaftliche Kreditanträge (151, 153) und Zuschussanträge (430), die ab dem 01.01.2020 bei der KfW eingehen.