Energieeffizient Sanieren

Die Förderung von Öl-Brennwertkesseln, ölbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Ölhybridheizungen sowie Gas-Brennwertkesseln wird für Wohn- und Nichtwohngebäude bei der KfW eingestellt. Für Wohngebäude werden ab dem 01.01.2020 Heizungsanlagen als Einzelmaßnahmen nur noch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Die Verwendungszwecke „Heizungspaket“ und „Lüftungspaket“ in den Produkten Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) und Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) werden ebenfalls eingestellt. Die Änderungen gelten für wohnwirtschaftliche Kredit- und Zuschussanträge, die ab dem 01.01.2020 bei der KfW eingehen.