Sponsoring
dag1232024-08-14T13:50:33+02:00Sponsoring beim Hallencup am 19.01.2020 der U 15 Fußballmannschaft des 1.SC Göttingen 05.
Sponsoring beim Hallencup am 19.01.2020 der U 15 Fußballmannschaft des 1.SC Göttingen 05.
Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus bzw. KfW-Effizienzgebäude werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) nicht mehr gefördert. Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäude werden nicht mehr gefördert, wenn ein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) eingebaut wird. Die Änderungen gelten für wohnwirtschaftliche Kreditanträge (151, 153) und Zuschussanträge (430), die ab dem 01.01.2020 bei der KfW eingehen.
Die Förderung von Öl-Brennwertkesseln, ölbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Ölhybridheizungen sowie Gas-Brennwertkesseln wird für Wohn- und Nichtwohngebäude bei der KfW eingestellt. Für Wohngebäude werden ab dem 01.01.2020 Heizungsanlagen als Einzelmaßnahmen nur noch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Die Verwendungszwecke „Heizungspaket“ und „Lüftungspaket“ in den Produkten Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) und Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) werden ebenfalls eingestellt. Die Änderungen gelten für wohnwirtschaftliche Kredit- und Zuschussanträge, die ab dem 01.01.2020 bei der KfW eingehen.